Allgemeine Geschäftsbedingungen für Sternpatenschaften

  • Die Sternpatenschaft bezieht sich auf die Projektion des in der Urkunde benannten Sterns an die Kuppel des Zeiss-Planetariums Jena.
  • Der Sternpate wird auf einer Liste der Sternpaten namentlich auf der Homepage des Zeiss-Planetarium Jenas veröffentlicht. Des Weiteren ist eine grafische Darstellung der Namen aller Sternpaten im öffentlichen Bereich des Zeiss-Planetarium Jena beabsichtigt.
  • Der Sternpate kann dieser namentlichen Nennung im Planetarium und auf der Homepage zu jederzeit widersprechen.
  • Nach vorheriger Absprache kann dem Sternpaten beim Besuch des Planetariums sein Stern gezeigt werden, soweit dies ohne Störung des Planetariumsbetriebs möglich ist.
  • Die Patenschaft ist nicht exklusiv. Weitere Patenschaften für den selben Stern sind möglich.
  • Sofern nicht anders vereinbart, wird die Patenschaft für einen Zeitraum von 10 Jahren abgeschlossen.