Ostergewinnspiel Teilnahmebedingungen

Name des Veranstalters:
STERNEVENT GmbH

Teilnahmeberechtigung:
Ausgeschlossen vom Gewinnspiel sind Mitarbeiter der STERNEVENT GmbH sowie deren Angehörige.

Die Teilnahme erfolgt durch Abgabe der ausgefüllten Gewinnspielkarte in die dafür vorgesehene Box im Zeiss-Planetarium Jena.
Das Mindestalter für die Teilnahme beträgt 18 Jahre.
Das Gewinnspiel beginnt am 13.04.2019 und endet am 28.04.2019. Verlost werden 1 x Astro-Teleskop von Kosmos, 1 x Heim-Planetarium von Kosmos, 1 x 3D Buch Queen, 1 x Raketenprojektor und Bewegungsmelder, 6 Gutscheine für Shows im Planetarium.
Gelost werden die Gewinner in der 19. KW. Die Bekanntgabe erfolgt spätestens bis zum 10.05.2019.
Die Gewinner werden per Losverfahren aus allen Teilnehmenden mit der richtigen Eier-Zahl ermittelt.
Der Gewinn wird verschickt oder zur Abholung bereitgestellt. Die Gewinner werden schriftlich, telefonisch oder per E-Mail benachrichtigt.

Datenschutz:
Für das Gewinnspiel werden nur die Teilnehmer mit der richtigen Lösung aus der Losbox verwendet.
Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung seines Namens auf der Homepage des Veranstalters einverstanden. Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist per Post an das Zeiss-Planetarium Jena oder per E-Mail an huebner@sternevent.com zu senden.

Haftungsausschluss:
Werden Nutzer durch eigenständige Beiträge im Rahmen des Gewinnspiels aktiv, dürfen diese nicht rechtswidrig sein. Die STERNEVENT GmbH behält sich vor missbräuchliche Beiträge zu löschen und vom Gewinnspiel auszuschließen.

Vorbehaltsklausel:
Die STERNEVENT GmbH behält sich vor, das Gewinnspiel jeder Zeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder zu beenden.
Dies geschieht jedoch nur, wenn aus rechtlichen oder technischen Gründen oder auf Grund höherer Gewalt eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht mehr gewährleistet werden kann.
Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.